| 08.12.2000 Kirtagstreiben contra Feuerwehreinsatz |
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| Geschrieben von: BI Harald Leimer (PBKDO Bad Ischl) | ||||
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Beim Anblick dieser Bilder stelle ich mir die Frage, wie es möglich ist, die Esplanade als eine wichtige Straße zum Erreichen des Ortsteiles Kaltenbach während des Kirtages zu sperren bzw. den dortigen Marktfahrern den Aufbau deren Verkaufsstände bzw. das Abstellen Ihrer Fahrzeuge so verkehrsbehindernd zu gestatten, dass auch die eventuell gedachte Notspur für Einsatzfahrzeuge nicht mehr vorhanden ist und sich die Esplanade daher nicht mehr zum Befahren für die Einsatzfahrzeuge eignet. Im Einsatz- und Ernstfall musste/müsste ein nicht unbeträchtlicher Umweg zum Erreichen des Einsatzortes in Kauf genommen werden. So wären während der Dauer des Bad Ischler Kirtages die Straßenzüge Esplanade, Kurhausstraße, Tänzlgasse, Kaltenbachstraße, Anton-Bruckner-Straße, Bauerstraße, etc. nur über die Fahrtroute Kreuzplatz - Salzburger Straße - Brennerstraße - Bauerstraße - Kaltenbachstraße im Einsatzfall (z. B. Brand) erreichbar gewesen. Bei allem Verständnis für die nur 1 x im Jahr stattfindende Veranstaltung - aber ist das Kirtagstreiben so wichtig, dass man gewisse, minimale Sicherheitsvorkehrungen nicht in Erwägung zieht bzw. außer Acht lässt? Auch während des Brandeinsatzes im Gewerbepark "Lodenfrey" am Donnerstag, 7. Dezember 2000, wo die Alarmierung zu einer bereits ruhigeren Zeit - nämlich nach 19.00 Uhr erfolgte - konnte die Esplanade nicht ohne Schwierigkeiten befahren werden bzw. mussten die nachrückenden Einsatzkräfte über Kreuzplatz - Salzburger Straße - Brennerstraße zum Einsatzort umgeleitet werden.
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