Notruf: 122

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Eine langjährige Forderung der „Blaulichtorganisationen“ ist seit heute, 1. Jänner 2012, Realität und Pflicht! Alle Verkehrsteilnehmer müssen ab heute vorausschauend bei einer Staubildung oder bei stockendem Verkehr die sogenannte „Rettungsgasse“ bilden.

Diese Verpflichtung erstreckt sich auf alle Straßen mit mehr als 1 Fahrstreifen pro Fahrtrichtung, gilt also für Autobahnen, Schnellstraßen und Autostraßen.

Dabei muss im Anlassfall eine freibleibende Fahrgasse zwischen den einzelnen Fahrstreifen gebildet werden, wobei die Verkehrsteilnehmer auf dem linken Fahrstreifen äußerst links sich halten müssen, alle anderen Verkehrsteilnehmer auf den übrigen Fahrstreifen ausnahmslos äußerst rechts zu fahren haben.

Wir ersuchen alle Verkehrsteilnehmer, diese Bestimmung zu beachten, um so den Rettungskräften eine raschere Hilfeleistung zu ermöglichen.